Wer eine Seuchenfreiheitsbescheinigung für seine Bienenvölker benötigt, kann sich an einen unserer, vom Veterinäramt Kusel berufenen, BSV wenden:

 

Biehl Gerhard             Tel. 06386-7713          Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Geyer Mathias            Tel. 0171-2381616      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Haas Hans-Jürgen     Tel. 0151-20265055    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zander Dirk                 Tel. 0170-4366720      Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Mit Veterinäramt Kusel abgestimmtes Formular vom 12/2023:

Seuchenfreiheitsbescheinigung-Vordruck

(Ersteller des Formulars: Zander & Geyer)

Achtung:

Alle Bienenhalter sind gesetzlich verpflichtet sich beim Veterinäramt & der Tierseuchenkasse anzumelden. Ebenso kann ohne diese Registrierungen kein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden. Wer dies noch nachzuholen hat kann alle benötigten Formulare unter dem Reiter "Mitglied-werden" downloaden (siehe dort unter Punkt 2 Veterinäramt und Punkt 3 Tierseuchenkasse)

 

Was ist eine Seuchenfreiheitsbescheinigung?

Diese Seuchenfreiheitsbescheinigung wird benötigt, wenn der Imker mit seinen Bienen außerhalb des Kreises Kusel, z.B. in die Kastanien- oder Akaziengebiete "wandern" will. Ebenso sollten beim Verkauf/Ausführung von Völkern außerhalb unseres Kreises, diese zuvor untersucht werden. Des Weiteren ist anzuraten beim Kauf ganzer Bienenvölker, von außerhalb unseres Kreises, eine solche Seuchenfreiheitsbescheinigung einzufordern.

Ablauf der Untersuchung:

Der BSV trifft sich mit dem Imker an dessen Bienenstand und lässt sich die Brutwaben der zu untersuchenden Völker zeigen. Es erfolgt eine Sichtkontrolle der Brut auf Anzeichen der Amerikanischen Faulbrut, sogenannte "klinische Symptome". Der BSV Stellt anschließend "kostenlos" eine Bescheinigung aus, die dann vom Imker an das Veterinäramt Kusel geschickt wird. Nach wenigen Tagen erhält der Imker dann vom Veterinär die Seuchenfreiheitsbescheinigung mit der amtlichen Bestätigung zurück (kostet eine kleine Gebühr). 

 

Links:

Bienseuchenverordnung

SchaetzgrundsaetzeBienen(5).pdf

Sperrbezirke-Suche

Amerikanische-Faulbrut/Formulare

Zum Download von Dr. Boecking & Dr. Aumeier:

Praxisleitfaden_zur_Bekaempfung_der_Amerikanischen_Faulbrut.pdf